Donnerstag, 25. April 2013

Fischereischeinpflicht ab dem 14. Lebensjahr in MV

Am 24.04.2013 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein neues Fischereigesetz beschlossen. Wichtigste Neuerung im Gesetz ist die Erhöhung des Alters für die Fischereischeinpflicht. Die Altersgrenze wurde von 10 auf 14 Jahre heraufgesetzt. Eine auf ihren Namen ausgestellte Angelberechtigung benötigen die Jugendlichen natürlich weiterhin. Die Angelvereine im Land hoffen somit wieder auf verstärkten Zulauf von Kindern und Jugendichen.
Außerdem ist es mit dem neuen Fischereigesetz für Touristen möglich, mehrfach im Jahr den sogenannten Touristen-Fischereischein zu erwerben.

Mal sehen, was sich PETA dafür einfallen lässt und wen sie diesmal anzeigen werden. 


Der Angler