Donnerstag, 21. November 2013

Konkrete Vorschläge zur Neuregelung der Schleppangelei in den Küstengewässern MV

Wie ich hier bereits berichtet habe, soll die Küstenfischereiverordnung für Mecklenburg Vorpommern neu gefasst werden. Wie nun bekannt wurde, soll darin ein Passus verankert werden, der Bootsanglern von September bis März das Schleppangeln im Abstand von bis zu einem Kilometer zum Festland verbietet.

Grund für diese einschneidende Beschränkung soll der Schutz der Meerforellenbestände sein, sowie Schäden an Stellnetzen von Berufsfischern zu vermeiden. Dafür soll es im Zeitraum vom 15.09. bis 15.03. im Abstand von bis zu einem Kilometer zum Land verboten werden, mit geschleppten Handangeln zu angeln. Jedoch gibt es nicht einmal Nachweise, dass die Bestände durch Schleppangler bedroht wären, was solche Maßnahmen rechtfertigen würde. Vielmehr müssten dann die Berufsfischer ebenfalls mit Einschränkungen belegt werden, da in ihren Netzen viel mehr Fische landen als in den Booten der Schleppangler. Außerdem gibt es für die Angler Entnahmebeschränkungen, um die Bestände nicht zu gefährden. Und nicht jeder Schleppangler hat es auf die Salmoniden abgesehen.

Anscheinend versucht hier das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz  zwei Anglergruppen gegeneinander auszuspielen. Nämlich die Uferangler gegen die Schleppangler. Könnten doch die Uferangler weiter dem Meerforellenfang nachgehen.
So haben die Uferangler kritisiert, dass die Stellnetze der Berufsfischer oftmals so dicht am Ufer stehen, dass das Angeln schwierig bis unmöglich ist. Deshalb sollen Fischer auf minimalen 16 Prozent der Küstenlinie einen Abstand von 200 Metern zum Ufer einhalten. Als Zugeständnis dafür haben die Berufsfischer eben Einschränkungen für Schleppangler gefordert.

Inzwischen wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Abteilung im Ministerium eingereicht. Ebenso wurde der Petitionsbeauftragte des Landes informiert und die rechtlichen Möglichkeiten einer Normenkontrollklage werden geprüft.

Wir werden sehen, was uns die neue Küstenfischereiverordnung bringt, aber nach der beschlossenen Preiserhöhung für den Küstenfischereischein und nun dieser Repressalie kann wohl bald nicht mehr vom Anglerland Nr. 1 die Rede sein.

Dass sich der LAV in dieser Angelegenheit dezent im Hintergrund hält, dürfte wohl an der Tatsache liegen, dass der LAV und der LFV, der Landesfischerverband, den gleichen Geschäftsführer haben, nämlich Herrn Axel Pipping.


Der Angler

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