Wie ich hier
bereits berichtet habe, soll die Küstenfischereiverordnung für Mecklenburg
Vorpommern neu gefasst werden. Wie nun bekannt wurde, soll darin ein Passus
verankert werden, der Bootsanglern von September bis März das Schleppangeln im
Abstand von bis zu einem Kilometer zum Festland verbietet.
Grund für diese einschneidende Beschränkung soll der
Schutz der Meerforellenbestände sein, sowie Schäden an Stellnetzen von
Berufsfischern zu vermeiden. Dafür soll es im Zeitraum vom 15.09. bis 15.03. im
Abstand von bis zu einem Kilometer zum Land verboten werden, mit geschleppten
Handangeln zu angeln. Jedoch gibt es nicht einmal Nachweise, dass die Bestände
durch Schleppangler bedroht wären, was solche Maßnahmen rechtfertigen würde.
Vielmehr müssten dann die Berufsfischer ebenfalls mit Einschränkungen belegt
werden, da in ihren Netzen viel mehr Fische landen als in den Booten der
Schleppangler. Außerdem gibt es für die Angler Entnahmebeschränkungen, um die
Bestände nicht zu gefährden. Und nicht jeder Schleppangler hat es auf die Salmoniden
abgesehen.
Anscheinend versucht hier das Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zwei Anglergruppen gegeneinander
auszuspielen. Nämlich die Uferangler gegen die Schleppangler. Könnten doch die
Uferangler weiter dem Meerforellenfang nachgehen.
So haben die Uferangler kritisiert, dass die Stellnetze
der Berufsfischer oftmals so dicht am Ufer stehen, dass das Angeln schwierig
bis unmöglich ist. Deshalb sollen Fischer auf minimalen 16 Prozent der
Küstenlinie einen Abstand von 200 Metern zum Ufer einhalten. Als Zugeständnis
dafür haben die Berufsfischer eben Einschränkungen für Schleppangler gefordert.
Inzwischen wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen die
zuständige Abteilung im Ministerium eingereicht. Ebenso wurde der Petitionsbeauftragte
des Landes informiert und die rechtlichen Möglichkeiten einer
Normenkontrollklage werden geprüft.
Wir werden sehen, was uns die neue
Küstenfischereiverordnung bringt, aber nach der beschlossenen Preiserhöhung für
den Küstenfischereischein und nun dieser Repressalie kann wohl bald nicht mehr
vom Anglerland Nr. 1 die Rede sein.
Dass sich der LAV in dieser Angelegenheit dezent im
Hintergrund hält, dürfte wohl an der Tatsache liegen, dass der LAV und der LFV,
der Landesfischerverband, den gleichen Geschäftsführer haben, nämlich Herrn
Axel Pipping.
Der Angler
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